“Werbeanlage Genehmigung – rechtssicher sichtbar im öffentlichen Raum: Wir übernehmen Planung, Prüfung und Antragsstellung Ihrer Außenwerbung schnell, fachgerecht und unkompliziert.”
Werbeanlage Genehmigung – Mit uns schnell & unkompliziert
Werbeanlage Genehmigung – Als Teil der Außenwerbung wirken Werbeanlagen im öffentlichen Raum. Durch diese Form der Werbung finden Kunden schneller Unternehmen. Somit haben Werbeanlagen gleich mehrfachen Nutzen. Neben der örtlichen Orientierung können Werbebotschaften kommuniziert werden. Als Fachunternehmen übernehmen wir für Sie die vollumfängliche Beantragung.
Benjamin Seßner
Inhaber
- Werbeanlagensatzungen
- Sonderausnahmen
- Werbung am Ort der Leistung
- Werbeanlagensatzungen
- Genehmigung stellen
- Schwarzbauten
Rechtliche Grundlage: Werbeanlagensatzungen
Bauantragstellung:
Durch uns schnell, einfach und wirtschaftlich!
Werbeanlagen Genehmigung: Werbung im öffentlichen Raum ist allgegenwärtig und kaum zu übersehen. Aus diesem Grund unterliegt sie rechtlichen Vorgaben und muss vor ihrer Anbringung durch eine entsprechende Baugenehmigung genehmigt werden. Unter welchen Voraussetzungen eine Werbeanlage errichtet werden darf, basiert im Wesentlichen auf zwei Gesetze:
Der Bayerischen Bauordnung sowie dem Denkmalschutzgesetz. Darüber hinaus haben zahlreiche Städte in Bayern – wie etwa München, Nürnberg oder Regensburg – eigene Werbeanlagensatzungen erlassen, die im Detail festlegen, welche Arten von Werbeanlagen im jeweiligen Stadtgebiet zulässig sind.
Damit Sie sich vollständig auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, übernehmen wir die Bauantragserstellung für Sie. Von der Beschreibung Ihrer geplanten Werbeanlage, notwendiger baulicher Zeichnung, sowie der Eintragungen im Katasterauszug übernehmen wir für Sie alle notwendigen Planungen und Aufwendungen.
Nach Antragserstellung informieren wir Sie fortlaufend über den aktuellen Stand der Genehmigung und helfen Ihnen bei der Ausführung von Überbrückungsmaßnahmen, bis zur Genehmigung.
Kontaktieren Sie uns gerne unter: Kontakt
Ausnahmen bei Werbeanlagen - Wann ist keine Genehmigung erforderlich?
Auch Schaufensterfolierungen zählen zu den Werbeanlagen und unterliegen daher der Genehmigungspflicht. Aus diesem Grund ist für deren Anbringung in der Regel eine Werbeanlagen Genehmigung erforderlich. Achten Sie bei der Gestaltung Ihrer Schaufenster deshalb unbedingt auf die geltende Werbeanlagensatzung. Seßner Werbetechnik unterstützt Sie gerne bei der Planung und Umsetzung – auch in diesem Bereich. Eine Ausnahme besteht jedoch: Zweimal jährlich dürfen Sie eine jeweils auf zwei Monate befristete Werbeaktion ohne Genehmigung durchführen.
Dabei handelt es sich um den sogenannten Sommer- bzw. Winterschlussverkauf. Wichtig ist, dass der Zeitraum der Aktion klar durch ein Start- und Enddatum definiert ist. So können Sie genehmigungsfreie Zeiträume effektiv nutzen, etwa zur Bewerbung neuer Produkte. Beachten Sie jedoch auch in diesem Fall die jeweilige Werbeanlagensatzung Ihrer Kommune. Denn insbesondere in denkmalgeschützten Bereichen können abweichende Regelungen gelten.
Standortbezogene Werbung: Werbung am Ort der Leistung
Die sogenannte „Werbung am Ort der Leistung“ ist die am weitesten verbreitete Form von Werbeanlagen – also etwa das Geschäftsschild oder eine beleuchtete Beschriftung am Laden. Wie bereits erwähnt, ist hierfür in der Regel ein Bauantrag erforderlich. Nämlich immer dann, wenn Ihre Werbeanlage die Grundfläche von 1 qm übersteigt. Und zwar auch dann, wenn lediglich eine Veränderung an der bestehenden Werbeanlage vorgenommen wird.
Ein bestehender Schutz der Anlage entfällt nämlich, sobald eine wesentliche Änderung der Werbebotschaft geplant ist. Schon ein Wechsel der Farbe oder eine Änderung des Namens kann ausreichen, um den Bestandsschutz aufzuheben.
Neue Werbeanlagensatzungen
Werbeanlagensatzungen sind in der Regel als sogenannte Verbotssatzungen formuliert. Daraus ergibt sich ein wichtiger Grundsatz: Alle Werbeanlagen, die nicht ausdrücklich durch die jeweilige Werbeanlagensatzung untersagt sind, können in der Regel auf Antrag genehmigt werden. Entscheidend ist dabei der individuelle Antrag – mit Kreativität und guter Planung lassen sich viele Werbeanlagen erfolgreich umsetzen.
Das Ziel jeder Werbeanlagensatzung ist klar definiert:
„Einen fairen Ausgleich zu schaffen zwischen dem Bedürfnis der Öffentlichkeit nach geordneten und ansprechend gestalteten öffentlichen Räumen und dem Bedürfnis der Werbetreibenden nach Sichtbarkeit.“
Auch in Gemeinden oder Städten, in denen keine spezifische Werbeanlagensatzung existiert, ist die Bayerische Bauordnung maßgeblich. Der Gesetzgeber verfolgt das Ziel, unsachgemäße oder ästhetisch störende Werbeanlagen zu vermeiden. Dabei spielen Kriterien wie Anbringungsort, Größe, Farbgestaltung und die Einbindung in das Umfeld eine zentrale Rolle.
Seßner Werbetechnik ist Ihr erfahrener Partner für die Planung und Umsetzung – wir realisieren Ihre Werbeanlagen hochwertig, dauerhaft und mit einem sicheren Gespür für Gestaltung und Wirkung.
So beantragen Sie eine Genehmigung für Werbeanlagen
Leider dauert die Erteilung einer Werbeanlagen Genehmigung – auch Baugenehmigung genannt – häufig länger als erwartet. Reichen Sie Ihren Bauantrag daher lieber frühzeitig ein. Achten Sie außerdem darauf, dass Ihre Unterlagen vollständig und eindeutig sind – denn unvollständige oder unklare Angaben führen zu vermeidbaren Verzögerungen im Genehmigungsverfahren.
Seßner Werbetechnik unterstützt Sie dabei als kompetenter und erfahrener Partner. Achten Sie im Vorfeld besonders auf gültige Vollmachten und Unterschriften auf allen eingereichten Plänen sowie auf die exakte Angabe aller Maße Ihrer geplanten Werbeanlage.
Risiken und Folgen von Schwarzbauten
Werbeanlagen, die ohne Genehmigung errichtet werden, gelten als Schwarzbauten – und das sollten Sie unbedingt vermeiden. Sowohl Bauämter als auch Nachbarn können kontrollieren, ob für Ihre Werbeanlage eine gültige Genehmigung vorliegt.
Verstöße gegen die Genehmigungspflicht können mit erheblichen Kosten verbunden sein. Bewahren Sie Ihre Genehmigungsunterlagen daher auch nach der Erteilung gut auf und halten Sie sie im Zweifel griffbereit.
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Was Kunden so über uns sagen.
Warum Seßner Werbetechnik?
Ein Wort: “Expertease”. Jahrzehntelange Erfahrung im Bereich Werbetechnik gepaart mit dem Anspruch den Arbeitsprozess für unsere Kunden so reibungslos und angenehm wie möglich zu gestalten. Durch transparente Kommunikation und eine klare Ausrichtung auf individuelle Bedürfnisse sorgen wir dafür, dass die Zusammenarbeit mit Seßner leicht und effektiv ist – von der ersten Beratung bis zur fertigen Umsetzung.
Was macht unseren Kundenservice anders?
In unserer Beratung gehen wir auf Ihre spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen ein und entwickeln maßgeschneiderte Konzepte, die Ihre Ziele nicht nur erreichen, sondern übertreffen.
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